Zweck der Einzelunternehmung sind sämtliche mit Catering- und Events in Zusammenhang stehende Leistungen sowie die Herstellung und der Vertrieb von Nahrungsmitteln. Die Unternehmung kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundeigentum im In- und Ausland erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnungen vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen.