Erwerb, dauernde Verwaltung und Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke, Urheberrechte, Patente und Lizenzen erwerben, verwalten, belasten und veräussern.