Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Grundeigentum und beweglichen Sachen sowie das Erbringen aller damit verbundenen Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, solche erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern oder mit ihm im Zusammenhang stehen.