Herstellung von und Handel mit Fischereiartikeln; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie Finanzierungen aller Art tätigen.