Zweck der Gesellschaft ist das Erstellen und Entwickeln von Liegenschaften sowie Kaufen, Halten und Verwalten von Liegenschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.