Das Einzelunternehmen bezweckt den Verkauf von Kioskartikeln, sowie Lebensmittel, Tabakwaren, Getränke mit und ohne Alkohol und Telefonarten. Ferner bezweckt das Einzelunternehmen den Import und Handel mit Lebensmitteln sowie den Handel von Waren aller Art. Die Unternehmung kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen.