Der Zweck der Gesellschaft besteht im Erwerb und der dauernden Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie deren Finanzierung; die Gesellschaft kann gleichartige und verwandte Unternehmen gründen, sich an solchen beteiligen oder mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke im In- und Ausland erwerben, verwalten, belasten und veräussern.