Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Kunstwerken und Designgegenständen. Die Gesellschaft kann sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmungen beteiligen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie überhaupt jede Tätigkeit ausüben, die geeignet ist, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, insbesondere auch immaterielle Schutzrechte erwerben, verwalten, belasten und veräussern.