Führen von Gastwirtschafts- und Verpflegungsbetrieben, Übernehmen von Organisationen, Durchführung von Veranstaltungen und deren Belieferung mit Verpflegungsprodukten, Aufbau einer Catering-Organisation, Durchführung von Party-Service sowie Handel mit Verpflegungsprodukten aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.