Erbringen von Beratungsdienstleistungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann zudem alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Ferner kann sie im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.