Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, Verwalten und den Verkauf von Beteiligungen aller Art im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann sich daneben an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren. Sie kann Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten und veräussern sowie durch Beschluss des Verwaltungsrates Zweigniederlassungen und Agenturen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft kann auch Kredite an Nahestehende erteilen. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch alle sonstigen Geschäfte vorzunehmen, die ihr zur Erfüllung des Geschäftszwecks geeignet und notwendig erscheinen.