Die Einzelunternehmung bezweckt die Erbringung von sämtlichen Dienstleistungen des Hörgeräteakustikerhandwerks sowie den Handel mit Produkten dieses Fachbereiches. Im Rahmen von Hausbesuchen oder im Geschäft. Die Unternehmung kann verwandte Geschäftszweige aufnehmen, sich an Unternehmungen des In- und Auslandes direkt oder indirekt beteiligen, Zweigniederlassungen gründen, Grundstücke erwerben, belasten, vermieten, verwalten und wieder veräussern sowie alle jene Geschäfte abschliessen, die zur Erreichung und Förderung des Zweckes geeignet erscheinen.