Der Zweck der Gesellschaft ist die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere von Hochzeiten und anderen gesellschaftlichen Anlässen. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, solche errichten oder übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Grundstücke erwerben, veräussern und belasten.