Betrieb eines Lebensmittelgeschäfts, Grosshandel insbesondere mit Back-, Fleisch- und Fischwaren und Bedarfsartikeln aller Art, Import von Fleisch-, Wurst- und Fischwaren sowie Führung von Gastronomiebetrieben, weiter Import und Export von und Handel mit Fahrzeugen; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.