Betrieb einer Kinderboutique, Handel mit Kinderkleidern, Kinderschuhen und Accessoires sowie Handel mit Waren aller Art; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten, verwalten, verwerten und veräussern.