Das Einzelunternehmen bezweckt den Betrieb eines oder mehrerer Restaurants sowie das Erbringen sämtlicher Dienstleistungen im Bereiche der Gastronomie. Es kann sich weiter an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie mit Waren aller Art handeln.