Führung eines Gastronomie-Betriebes, insbesondere Verkauf und Hauslieferung von Esswaren, wie Döner, Kebab, Grilladen und orientalische Spezialitäten aller Art, sowie Getränke; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.