Betrieb eines Bautreuhandbüros; die Gesellschaft kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen, Planungsarbeiten und Bauleitungen anbieten, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Schutzrechte und Lizenzen veralten und vermarkten.