Betrieb eines Plattenlegergeschäfts, insbesondere Ausführung von Plattenlegerarbeiten aller Art, samt Beratung, Verkauf und Verlegung; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke, Immaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.