Das Einzelunternehmen bezweckt den Betrieb eines Fitnessstudios sowie Dienstleistungen im Sport-, Fitnessbereich. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit seinem Zweck in Zusammenhang stehen.