Die Gesellschaft bezweckt die Tätigkeit als Vermögensverwalterin im Sinne von Art. 17 Abs. 1 FINIG sowie als Verwalterin von Kollektivvermögen unterhalb der De-minimis-Schwellenwerte gemäss Art. 24 Abs. 2 FINIG. Die Gesellschaft kann zudem weitere nicht bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen sowie damit verbundene Nebendienstleistungen erbringen, Finanzinstrumente entwickeln sowie Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen im Finanzbereich anbieten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.