Führung und Betrieb von Gastronomiebetrieben, Ausführen von Cateringaufträgen, Betrieb oder Belieferung von Einrichtungen der Gemeinschaftsgastronomie sowie Handel mit Gegenständen aller Art in diesen Bereichen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.