Betrieb eines Transportunternehmens, insbesondere Erbringung von Möbeltransporten, Möbelmontagen, Umzügen und allen damit zusammenhängenden Dienstleistungen; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.