Das Einzelunternehmen bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Naildesign, Haarentfernung, Wimpernverlängerung, Zahnbleaching sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten und den Betrieb eines Coiffeurgeschäftes. Ausserdem bezweckt es den Handel mit Beauty-Produkten und Textilien. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit seinem Zweck in Zusammenhang stehen. Das Einzelunternehmen kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Es kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochterunternehmen und Dritte eingehen.