Die Gesellschaft bezweckt die Durchführung der Schadenversicherung im Rahmen der Zusatzversicherungen nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag, ausgenommen bleibt die direkte Lebensversicherung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.