Die Zweigniederlassung bezweckt den Handel auf internationaler Basis mit Produkten der Gewürz-, Lebens-, Genussmittel-, Extrakt- und Teebranche sowie mit verwandten Produkten. Die Zweigniederlassung kann alle Geschäfte kaufmännischer, gewerblicher oder finanzieller Natur betreiben, die der Erreichung ihres Zwecks förderlich sind.