Betrieb eines Transportunternehmens; Ausübung jeder mit dem Transportgewerbe zusammenhängenden Tätigkeit. Import und Export von Waren aller Art; kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen, Grundstücke sowie Immobilien erwerben, belasten und veräussern, Zweigniederlassungen errichten, kann Finanzierungen vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.