Betrieb einer Zahnarztpraxis. Kann Filialen betreiben, alle andern Geschäfte vornehmen, die mit dem vorgenannten Zweck oder der Anlage ihrer Mittel im Zusammenhang stehen, sich an anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen sowie Liegenschaften erwerben, halten und veräussern.