Die Einzelfirma bezweckt die Ausführung von verschiedenen Parkett- und Bodenbelägen sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten. Weiter die Ausführung von Innenausbau-, Schreiner-, Renovations-, Umbau- und Montagearbeiten. Die Einzelunternehmung kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Einzelunternehmung kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen.