Führung eines Blumengeschäfts und einer Gärtnerei, Erbringung von Gartenbau und -unterhalt, Handel mit Pflanzen, floristischen Werkstücken und Engroshandel sowie Handel mit Waren aller Art; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen sowie Liegenschaften und Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.