Die Gesellschaft bezweckt die Führung eines Gastronomiebetriebs sowie sämtliche mit der Gastronomie in Verbindung stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.