Betrieb eines Bauhaupt- und Nebengewerbes mit Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten sowie Sanitär- und Malerarbeiten. Kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland begründen und betreiben sowie Liegenschaften kaufen, verwalten und veräussern, ferner alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und das Erreichen des Gesellschaftszweckes zu fördern und zu erleichtern.