Führen einer Gastwirtschaft, Anbieten von Übernachtungsmöglichkeiten und Handel mit Ess- und Trinkwaren aller Art; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.