Erwerb von überbauten und unüberbauten Grundstücken, ferner Planung, Erstellung, Sanierung und Umnutzung von Gebäuden auf eigene oder fremde Rechnung. Kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten, Darlehen gewähren sowie Grundstücke erwerben, belasten und veräussern.