Montage von Brückenbauteilen sowie Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an solchen, Erstellung von Bauten auf eigene oder fremde Rechnung und Beteiligungen an anderen Unternehmungen sowie Handel mit Waren aller Art; kann Zweigniederlassungen errichten sowie Finanzierungen aller Art tätigen, insbesondere Darlehen an Dritte oder an Aktionäre gewühren oder solche sicherstellen.