Die Einzelunternehmung bezweckt die Entwicklung und Erstellung von Bauwerken als General- oder Totalunternehmung für Dritte und auf eigene Rechnung, die Projektierung und Leitung von Umbauten und Renovationen, den An- und Verkauf, die Vermarktung, den Handel sowie die Vermietung und Verwaltung von Immobilien. Sie bezweckt im Weiteren umfassende Dienstleistungen im gesamten Immobilien- und Baumanagementbereich, den Handel mit Baustoffen und Baumaschinenvermietung. Die Einzelunternehmung kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten.