Die Zweigniederlassung bezweckt die Vermittlung von Versicherungen als Versicherungsagentin und als Versicherungsmaklerin sowie die Beratung in Versicherungsangelegenheiten. Zudem bezweckt sie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art in diesem Bereich. Die Zweigneiderlassung kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und im Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen.