er Zweck der Zweigniederlassung besteht: in der Ausführung oder Erbringung von externen Administratoren- und anderen Verwaltungs- und Managementfunktionen, -aufgaben oder -dienstleistungen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Koordination des Tagesgeschäfts, die Berichterstattung, statistische Informationen, die Erstellung und Überwachung von Marketingmaterialien oder sonstige administrative Funktionen; und in der Sicherstellung der Leitung, Koordination und Überwachung anderer Zweigniederlassungen und Büros der Zweigniederlassung oder gegebenenfalls jeder dem Konzern der Zweigniederlassung angehörenden Gesellschaft.Generell kann die Zweigniederlassung alle Massnahmen zum Schutz ihrer Rechte ergreifen und alle Geschäfte jeglicher Art tätigen, die direkt oder indirekt mit ihren Zwecken in Zusammenhang stehen oder für diese nützlich sind und die geeignet sind, deren Erfüllung oder die Entwicklung ihres Gesellschaftszwecks im grösstmöglichen gemäss den anwendbaren Gesetzen zulässigen Umfang zu fördern.