Das Einzelunternehmen bezweckt die Beratung und das Erbringung von Dienstleistungen in den Gebieten Stadtentwicklung und Stadtplanung, Orts- und Arealentwicklungen, Verfahrensbegleitung, Landschaftsarchitektur und damit verbundenen weiteren Fachgebieten. Das Einzelunternehmen kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.