Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Vermögenswerten. Die Gesellschaft kann überdies alle Geschäfte abschliessen und Vereinbarungen eingehen, die direkt oder indirekt dem Gesellschaftszweck dienen oder in direktem Zusammenhang damit stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten, verwalten und veräussern.