Zweck der Gesellschaft ist der Handel, national und international, mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen oder mit anderen Gesellschaften fusionieren. Sie kann sich im In- und Ausland an gleichen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, im In- und Ausland Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann zudem alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.