Betrieb eines Lackierwerkes inklusive Nasslackieren und Pulverbeschichten von Industrieteilen sowie Oberflächenbehandlungen von allen geläufigen Industrie- und Gewerbeartikeln; kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern oder verwalten, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen.