Die Einzelunternehmung bezweckt die Führung von Betrieben im Bereich der Gastronomie, das Erbringen und Vermitteln von Dienst- und Serviceleistungen aller Art im Bereich von Partyservice und Catering, in der Organisation und Durchführung von Anlässen sowie der Handel mit Getränken aller Art und Barzubehör.