Die Zweigniederlassung bezweckt die Erbringung von Finanzdienstleistungen, insbesondere die Vorbereitung und Ausführung von weltweiten Geldüberweisungen und Transaktionen im Bereich des Geldwechsels. Die Zweigniederlassung kann alle mit ihrem Zweck direkt oder indirekt zusammenhängenden kommerziellen und finanziellen Tätigkeiten ausüben.