Das Einzelunternehmen bezweckt die Führung eines Bistros mit Take Away und Kurierdienst. Das Einzelunternehmen kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke im In- und Ausland erwerben, verwalten und veräussern.