Die Einzelfirma bezweckt die Führung eines Reisebüros, Handel mit und Vermittlung von Waren aller Art. Die Einzelfirma kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Einzelfirma kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.