Führung von Metzgereien, Lebensmittelgeschäften, Restaurants, Imbissbetrieben und take-aways: kann Import, Export von und Handel mit Waren aller Art betreiben und Transportaufträge ausführen, Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern.