Erwerb, Halten, dauernde Verwaltung und Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmungen jeglicher Art; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern; kann Darlehen, Garantien und andere Arten der Finanzierung und der Sicherstellung für verbundene und nahestehende Gesellschaften gewähren und Mittel am Geld- und Kapitalmarkt aufnehmen und anlegen.