Betrieb eines Gipser- und Malergeschäftes, insbesondere Ausführung von Arbeiten in den Bereichen Verputz, Stuckatur, Trockenbau, Fassadenisolationen, Renovationen und Denkmalsanierungen sowie Erbringung von Dienstleistungen in den genannten Bereichen; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen, Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten.