Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Vermögensverwaltung nach Art. 17 Abs. 1 FINIG sowie der Vermögensberatung. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten. Die Gesellschaft kann jede weitere Tätigkeit ausüben, welche mit den erwähnten Zwecken direkt oder indirekt zusammenhängt.